Gericht

Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt

Laut Bundessozialgericht werden Väter bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Ein Mann aus Hessen hatte sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt gefühlt.

Blick auf das Bundessozialgericht in Kassel. Foto: Swen Pförtner/dpa/Archivbild
Blick auf das Bundessozialgericht in Kassel.

Kassel (dpa) - Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R). Es liege keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden, teilte das BSG mit.

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