Halbierung der Rente für Abgeordnete verfassungskonform
Erhält ein Bundestagsabgeordneter im Rentenalter Bezüge, kann er nicht gleichzeitig die volle Rente beanspruchen. Das hat das Bundessozialgericht Kassel jetzt entschieden.
Kassel (dpa) - Die Halbierung der Altersrente für amtierende Bundestagsabgeordnete wegen laufender Abgeordnetenentschädigungen ist verfassungskonform. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschieden (Aktenzeichen B 5 R 49/21 R). Gegen einen entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung hatte der Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst (Die Linke) geklagt, dessen Altersrente in Höhe von 50 Prozent ruht, weil er als Mitglied des Deutschen Bundestages eine monatliche Abgeordnetenentschädigung erhält.