Steueranwalt zu dreianhalb Jahren Haft verurteilt
Bei Cum-Ex-Aktiendeals verließen sich viele Banken auf die Einschätzung von Juristen als eine Art Freifahrtschein. Nun wurde erstmals ein Steueranwalt verurteilt wegen seiner Beratung. Damit erreicht die Aufarbeitung des Steuerskandals eine neue Stufe.
Frankfurt/Main (dpa) - Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte muss ein früherer Spitzen-Jurist ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt verurteilte am Dienstag einen ehemaligen Steueranwalt der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung in vier Fällen. Damit wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine juristische Beratung bei Cum-Ex-Geschäften strafrechtlich belangt.