BGH zu Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin
Karlsruhe (dpa) - Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen ersten Lockdowns infolge der Pandemie. Der Gesetzgeber war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, für derartige Belastungen Ausgleichsansprüche zu regeln. Der III. Zivilsenat wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte seine Rechtsprechung. Wie ein BGH-Sprecher erläuterte, ging es bei der aktuellen Entscheidung auch um die Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.