Steuerberater unterließ eigene Steuererklärungen: Bewährung
Für seine Mandanten gab er zahlreiche Steuererklärungen ab, in eigener Angelegenheit unterließ er sie jedoch. Dafür erhielt ein Mann nun eine Bewährungsstrafe.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3300.00 Euro ist ein Steuerberater vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt werden. Zudem soll dem 69-Jährigen die Zulassung zum Beraterberuf entzogen werden. Der Angeklagte hatte zwischen 2013 und 2019 weder Einkommenssteuererklärungen noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Nachdem er im gleichen Zeitraum aber reichlich Steuererklärungen für seine Mandanten abgegeben hatte, fiel sein Name den Finanzbeamten auf. Eine Nachprüfung ergab, dass er überhaupt nicht als Steuerpflichtiger registriert war.