Gericht

Starkregen und Nebel kein Grund für verminderten Reisepreis

Schlechtes Wetter kann den teuersten Urlaub vermiesen. Doch Starkregen und Nebel sind noch lange kein Grund, einen Teil des Reisepreises erstattet zu bekommen.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Frankfurt/Main (dpa) - Schlechtes Wetter am Zielort ist kein Grund für eine Preisminderung bei Pauschalreisen. Die Touristen müssten sich vielmehr selbst über die typischen Witterungsbedingungen an ihrem Reiseziel informieren, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil (Az.: 16 U 54/23) fest. Es bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.