Gerichtsentscheidung

Starkregen und Nebel kein Grund für verminderten Reisepreis

Regen prasselt auf Asphalt. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Regen prasselt auf Asphalt.

Frankfurt/Main (dpa) - Neben der aktuellen Hitze können auch starke Regenfälle oder Nebel Touristen die Reise vermiesen. Die Wetterumstände sind aber kein Grund, vom Veranstalter eine Teilerstattung des Reisepreises zu verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt im Fall eines Paares entschieden, das mit dem Verlauf seiner einwöchigen Rundreise nach Ecuador nicht zufrieden war. Vom Reisepreis über 18.000 Euro wollten die beiden rund 6000 Euro erstattet haben.

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