Geändertes Waffenrecht

Springmesser können straffrei abgegeben werden

Gefährliche Springmesser sind seit einer Änderung des Waffenrechts grundsätzlich verboten. Besitzerinnen und Besitzer können von einer befristeten Regelung profitieren.

Für Besitzer von verbotenen Springmessern gilt eine befristete Amnestieregelung. (Archivbild) Foto: Thomas Banneyer/dpa
Für Besitzer von verbotenen Springmessern gilt eine befristete Amnestieregelung. (Archivbild)

Lörrach/Stuttgart (dpa/lsw) - Besitzerinnen und Besitzer von verbotenen Springmessern können noch bis zum 1. Oktober bundesweit von einer Amnestieregelung profitieren. Wie eine Sprecherin des Landesinnenministeriums auf Anfrage in Stuttgart berichtete, werden diese gefährlichen Messer etwa bei der Polizei oder einer Waffenbehörde entgegengenommen. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.