Datenschutz

Schutz von Patientenakten bei Klinikinsolvenzen angestrebt

Wenn ein aufgegebenes Krankenhaus leersteht, sollen keine vertraulichen Patientenunterlagen in falsche Hände kommen. Der hessische Gesetzgeber hat schon gehandelt. Aber noch nicht alle Kliniken.

Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) dringt auf Datenschutz bei Klinikinsolvenzen. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) dringt auf Datenschutz bei Klinikinsolvenzen. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Was passiert in Hessen nach der Insolvenz einer Klinik mit den vertraulichen Patientenakten? Der Pflicht zum Nachweis vorsorglicher Maßnahmen zur Sicherung von Patientenunterlagen «sind bislang nicht alle Krankenhäuser nachgekommen», teilte Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit. Laut Hessens novelliertem Krankenhausgesetz müssen Klinikträger «ab dem 1. Mai 2022 und sodann alle zwei Jahre» entsprechende Schritte nachweisen. 

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