Ordnungswidrigkeiten

Schrottautos am Straßenrand sind für Kommunen ein Ärgernis

In vielen Städten Hessens werden abgemeldete Fahrzeuge einfach so am Straßenrand abgestellt. Das kann teuer werden - für den Halter oder die Kommune.

Sogenannte «Rote Zettel», kleben am Fenster eines Fahrzeugs. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild
Sogenannte «Rote Zettel», kleben am Fenster eines Fahrzeugs.

Frankfurt/Kassel (dpa/lhe) - Zerbrochene Scheiben und platt gestochene Reifen: In vielen Städten Hessens werden Fahrzeuge ohne Zulassung einfach am Straßenrand abgestellt. Die teils verwahrlosten Schrottautos sind nicht nur ein Ärgernis für Parkplatzsuchende, sondern auch für die Ordnungsämter. Das Abstellen solcher Fahrzeuge im öffentlichen Raum ist eine Ordnungswidrigkeit, wie ein Sprecher der Stadt Kassel erläutert. Für die Entsorgung sind nach Angaben des ADAC Aufgabe die Kommunen zuständig, in deren Gebiet das Fahrzeug steht. Die Kosten holen sich die Städte vom Halter - wenn das möglich ist. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, kommt die Stadtkasse und damit der Steuerzahler auf.

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