Verkehr

«Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe: Halter ist nicht Täter

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einem 30-Euro-Bußgeld für einen Parkverstoß beschäftigt. Das Urteil hat Folgen für Autohalter.

Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Foto: Ole Spata/dpa
Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden.

Karlsruhe/Siegburg (dpa) - «Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe: Der Halter eines Autos ist nicht automatisch der Täter, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe betont und ist damit einem Bürger zur Seite gesprungen, der in Siegburg bei Köln wegen eines Parkverstoßes ein 30-Euro-Bußgeld zahlen sollte.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.