Landgericht Fulda

Schreckschuss aus Ärger über Lärm: Urteil bestätigt

Ein Mann fühlt sich in seiner Nachtruhe gestört und greift zur Schreckschusswaffe. Bei der Feier einer eritreischen Kirchengemeinde schießt er. Der Berufungsprozess endet ohne neues Strafmaß.

In einem Berufungsprozess wurde Schuldspruch gegen einen Mann bestätigt, der aus Ärger über nächtlichen Lärm einen Schuss aus einer Schreckschusspistole abgefeuert hatte. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
In einem Berufungsprozess wurde Schuldspruch gegen einen Mann bestätigt, der aus Ärger über nächtlichen Lärm einen Schuss aus einer Schreckschusspistole abgefeuert hatte. (Symbolbild)

Fulda (dpa/lhe) - Das Landgericht Fulda hat in einem Berufungsprozess den Schuldspruch gegen einen Mann bestätigt, der aus Ärger über nächtlichen Lärm einer feiernden eritreisch-orthodoxen Kirchengemeinde einen Schuss aus einer Schreckschusspistole abgefeuert hat. Zwei Menschen erlitten dabei im vergangenen Jahr durch austretendes Gas Atemwegsbeschwerden, Schmerzen beim Schlucken und tränende Augen.

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