Landgericht Gießen

Vernehmung im Fall Ayleen gezeigt

Der Angeklagte (2.v.l.) wird von Justizwachtmeistern in den Verhandlungssaal gebracht. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild
Der Angeklagte (2.v.l.) wird von Justizwachtmeistern in den Verhandlungssaal gebracht.

Gießen (dpa) - Der wegen Mordes an der 14-jährigen Ayleen angeklagte Mann hat die Tötung der Schülerin bei seiner polizeilichen Vernehmung erst auf deutliches Nachhaken des ermittelnden Oberstaatsanwalts eingeräumt. Dies geht aus einem Vernehmungsvideo hervor, das am Montag bei dem Prozess vor dem Gießener Landgericht gezeigt wurde. Der Mann hatte den Tod des Mädchens zunächst als Reitunfall geschildert. Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger machte ihm deutlich, dass diese Angaben nicht glaubhaft seien. Sollte die Obduktion etwas anderes ergeben, könne dies zu «negativen Schlüssen» führen. Der Anwalt des Mannes erklärte kurz darauf in dem Video, dass es sich um einen «Totschlag» gehandelt habe.

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