Proteste gegen A49-Ausbau beschäftigen weiter die Justiz
Während der Aktionen im Dannenröder Forst im Jahr 2020 kontrolliert die Polizei in Frankfurt eine Frau und stellt Kletterausrüstung sicher. Die Aktivistin klagt dagegen. Nun gibt es ein Urteil.

Gießen (dpa/lhe) - Auch mehrere Jahre nach den Protesten gegen den Ausbau der mittelhessischen Autobahn 49 ist die Justiz weiterhin mit Fällen rund um die Aktionen im Dannenröder Forst beschäftigt. Die Klage einer Aktivistin gegen eine Identitätsfeststellung und Durchsuchung ihres Rucksacks in einem Zug war erfolgreich, wie das Verwaltungsgericht Gießen mitteilte. Das Urteil vom 4. April 2025 (Az.: 4 K 1898/21.GI) ist noch nicht rechtskräftig.