PKK-Prozess: Revision gegen Urteil eingelegt
Das Oberlandesgericht ist in dem Fall von einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ausgegangen und verhängt eine Haftstrafe. Gegen das Strafmaß wehrt sich nicht nur der Angeklagte.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Strafverfahren gegen einen früheren Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK haben sowohl der zu vier Jahren Haft verurteilte Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Revision eingelegt. Dies bestätigte am Donnerstag das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG), das den 56-Jährigen am vergangenen Freitag verurteilt hatte. Der Staatsschutzsenat war von einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ausgegangen und im Strafmaß unter dem Antrag des Anklagevertreters geblieben. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.