Urteil

Nackter Vermieter kein Grund für Mietminderung

Der Gebäudetrakt, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt seinen Sitz hat. Foto: Arne Dedert/dpa
Der Gebäudetrakt, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt seinen Sitz hat.

Frankfurt/Main (dpa) - Wenn der Vermieter sich nackt im Hof sonnt, ist das kein Grund für eine Mietminderung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Durch den nackten Mann werde «die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt». Das ästhetische Empfinden spiele dabei keine Rolle, eine «grob ungehörige Handlung» liege nicht vor. Außerdem sei die Sonnenliege nur dann sichtbar, wenn man sich weit aus dem Fenster herausbeuge.

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