Nachbarn erstochen: Anklage fordert achteinhalb Jahre Haft
Aus bisher ungeklärtem Anlass hat ein Mann seinen Nachbarn getötet. Der Fall wird erneut von einem Gericht verhandelt, das nun klären muss: War es Notwehr oder ein versuchter Totschlag?
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein 36-Jähriger, der in Frankfurt seinen Nachbarn erstochen hat, soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft achteinhalb Jahre ins Gefängnis und anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach sechs Monaten Verhandlungsdauer am Landgericht kam die Vertreterin der Anklage zu dem Schluss, dass ein versuchter Totschlag vorliege, der Angeklagte zum Tatzeitpunkt allerdings nur vermindert schuldfähig gewesen sei. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch und berief sich dabei auf eine mögliche Notwehrsituation des Mannes. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt wird am Mittwoch kommender Woche (17. April) erwartet, wie der Vorsitzende Richter am Dienstag ankündigte.