Landgericht Tübingen

Heiterer Abend endet in Krankenhaus und Zelle

Mit guter Laune und Alkohol beginnt ein Herbstabend für drei Männer. Für einen endet er lebensgefährlich verletzt im Krankenhaus, für einen anderen in einer Zelle. Die Staatsanwaltschaft ging von Mordlust aus, das Tübinger Landgericht urteilte nun anders.

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Tübingen (dpa/lsw) - Ob es am Ende der Streit um das Jugendwort «Digga» oder doch etwas anderes war, das zum versuchten Totschlag führte, konnte das Landgericht Tübingen am Freitag nicht klären. Dass ein 25-Jähriger im Herbst einen versuchten Totschlag mit schwerer Körperverletzung begangen hat, sah die Kammer dagegen als erwiesen an. Sie verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

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