Prozess

Gericht: Bewährungsstrafe für hartnäckige Nachstellungen

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Für einen besonders hartnäckigen Fall von Nachstellungen ist eine Bewährungsstrafe von neun Monaten vom Landgericht Frankfurt bestätigt worden. Die Strafkammer verwarf am Freitag die Berufung des 66 Jahre alten Angeklagten gegen ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts. Der Mann war zum Gerichtstermin nicht erschienen und hatte stattdessen nur seinen Verteidiger geschickt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ 3350 Js 228454/21)

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