Unheilbare Krankheiten

Kein Anspruch auf nicht zugelassene Medikamente

Tabletten liegen auf einem Tisch. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Tabletten liegen auf einem Tisch.

Kassel (dpa) - Versicherte haben bei einer regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit keinen Anspruch auf die Versorgung mit einem Arzneimittel, das die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Behandlung dieser Erkrankung nicht zugelassen hat. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden.

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