Urteil

Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern gesenkt

Können Käufer Schadenersatz verlangen, wenn das Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist? Ja, sagt der EuGH in einem wegweisenden Urteil. Die Auswirkungen sind aber noch offen.

Ein Radfahrer steht neben einem Auto von Mercedes mit Dieselantrieb, dessen Abgase in der kalten Morgenluft sichtbar werden. Foto: Marijan Murat//dpa
Ein Radfahrer steht neben einem Auto von Mercedes mit Dieselantrieb, dessen Abgase in der kalten Morgenluft sichtbar werden.

Luxemburg (dpa) - Wer ein Auto mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlich bessere Chancen auf Schadenersatz. Autohersteller können auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt haben. Das entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg und versetzte damit Autoherstellern einen empfindlichen Schlag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bislang deutlich industriefreundlicher geurteilt.

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