Immobilien

Hessen erbt Handgranaten und baufällige Häuser

Manche Erben wollen keine Elternhäuser übernehmen, etwa wenn diese verfallen oder überschuldet sind. Also wird das Land Eigentümer. Was macht es mit Schrottimmobilien?

Ein Haustürgriff eines seit Längerem unbewohnten Hauses. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Ein Haustürgriff eines seit Längerem unbewohnten Hauses.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Handgranaten und Säurefässer, Boote und ein Frachtschiff, Urheberrechte an Musikstücken und Haustiere - all dies hat das Land Hessen schon bekommen, wenn nach Todesfällen Hinterbliebene ihr Erbe ausschlagen oder es keine Erben gibt. Diese sogenannten Fiskalerbschaften «umfassen alle Arten von rechtlichen Konstellationen und praktischen Lebenssachverhalten», erklärt Laura Kulisch von der hessenweit zuständigen Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main.

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