Grundschulempfehlung

Gericht hat Zweifel an Rechtmäßigkeit von Potenzialtest

In diesem Jahr gilt für Viertklässler wieder ein strengeres Verfahren beim Übergang aufs Gymnasium. An einem Teil der Regelung äußert nun ein Gericht Zweifel. Das Ministerium sieht es anders.

Auf welche Schulart diese Viertklässler im kommenden Schuljahr gehen können, entscheidet auch die Grundschulempfehlung mit. (Archivbild) Foto: Marijan Murat/dpa
Auf welche Schulart diese Viertklässler im kommenden Schuljahr gehen können, entscheidet auch die Grundschulempfehlung mit. (Archivbild)

Stuttgart (dpa/lsw) - Wollen Eltern ihr Kind trotz einer anderslautenden Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg aufs Gymnasium schicken, muss das Kind seit Kurzem einen zusätzlichen Potenzialtest absolvieren. Nun hat ein Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Teils der Neuregelung geäußert. Es bestünden nicht unerhebliche Bedenken in Bezug auf die Rechtsgrundlage des Potenzialtests und damit dessen Rechtmäßigkeit, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

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