Geldstrafe

Gericht glaubt nicht an Alkoholfahrt durch Schnaps-Pralinen

Ein Mann erklärte dem Frankfurter Amtsgericht, der Verzehr von Schnaps-Pralinen hätte zu seiner Alkoholfahrt geführt. Das Gericht zweifelte: Für 1,32 Promille hätte er eine absurde Menge essen müssen.

Das Frankfurter Amtsgericht glaubte die Geschichte des Angeklagten nicht. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Das Frankfurter Amtsgericht glaubte die Geschichte des Angeklagten nicht. (Archivbild)