Lehmann muss nach Alkoholfahrt 1.000 Euro zahlen
Im Prozess um eine Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest verhängt das Gericht eine Geldbuße gegen Jens Lehmann – und hält ihm ausgerechnet sein «schlechtes Benehmen» zugute.

München (dpa) - Das Amtsgericht München hat den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt. Am Ende kommt ihm dabei ausgerechnet sein «schlechtes Benehmen» vor Gericht zugute, wie Richterin Möhring in ihrer Urteilsbegründung sagt. Denn dass er sich Polizisten gegenüber ungehobelt und distanzlos verhalten habe, und unkooperativ gewesen sei bei der Blutentnahme zur Alkoholkontrolle, das stehe für sie außer Frage.