Urteile

Gericht: Elternbeirat bei Sägearbeiten unfallversichert

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Kassel (dpa) - Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Das hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel am Dienstag entschieden (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).

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