Juristischer Streit beendet

Büttelborn muss Biblis-Schutt nehmen - Weiter Unmut

Die bis zu 3.200 Tonnen Bauschutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis können auf die Deponie in Büttelborn. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Doch Unmut bleibt.

Die Deponie in Büttelborn muss der Entscheidung zufolge 3.200 Tonnen Bauschutt des abgeschalteten Atomkraftwerks in Biblis aufnehmen. (Archivbild) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Die Deponie in Büttelborn muss der Entscheidung zufolge 3.200 Tonnen Bauschutt des abgeschalteten Atomkraftwerks in Biblis aufnehmen. (Archivbild)

Kassel/Büttelborn (dpa/lhe) - Der jahrelange Rechtsstreit um den Bauschutt vom Rückbau des stillgelegten AKW Biblis ist entschieden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Büttelborner Deponiebetreiberin Südhessische Abfallverwertungs GmbH (SAVAG) dazu verpflichtet, rund 3.200 Tonnen leicht radioaktiven Abfalls aus dem Rückbau des Atomkraftwerks aufzunehmen. Damit bestätigte es eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt.

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