Tierschutz

Gericht bestätigt: Frau darf maximal vier Haustiere halten

Zahlreiche Hunde und Katzen sollen von einer Frau vernachlässigt worden sein. Nach einer Kontrolle wurde ihr die Haltung von maximal vier Tieren erlaubt. Dagegen wehrte sie sich - jedoch erfolglos.

Eine junge Katze sitzt in einem Gebüsch. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
Eine junge Katze sitzt in einem Gebüsch.

Friedberg/Gießen (dpa/lhe) - Eine Frau im Wetteraukreis darf aus Tierschutzgründen maximal vier Hunde oder Katzen halten. Die von der Kreisverwaltung ausgesprochene Haltungsbeschränkung sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht in Gießen am Donnerstag mit (Az. 4 L 840/24.GI). Die Frau habe «die Grundbedürfnisse der von ihr gehaltenen Tiere wiederholt und grob vernachlässigt und den Tieren hierdurch erhebliche und länger anhaltende Leiden zugefügt». Unter anderem seien Wasser- und Futternäpfe mit Kot verunreinigt, die Katzentoiletten erheblich verdreckt sowie die Haltungsbedingungen «beengt» gewesen. Die Frau hatte sich gegen den Bescheid mit einem Antrag beim Verwaltungsgericht gewehrt, dessen Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.

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