Genderverbot für Hochschulen gilt nur für ihre Verwaltung
Genderzeichen wie Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen gelten im hessischen Abitur als Fehler. Auch an Hochschulen hat es daher Aufregung gegeben. Doch hier kommt es anders als von vielen erwartet.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Das umstrittene Verbot von Genderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen der neuen schwarz-roten Landesregierung in Hessen gilt nur für einen Teil der Aufgaben der Hochschulen. Das geht aus einer am Montag verschickten Dienstanweisung des Wissenschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden vorliegt. Demnach gilt das Verbot nicht für die weiten Bereiche der Lehre und Forschung, sondern nur für die Verwaltungen der Hochschulen, also etwa für deren Gebührenbescheide, Schreiben zur Vergabe von Studienplätzen und Beförderungen.