Urteil

Gehalt ohne Arbeit bezogen? Awo-Sozialarbeiter muss zahlen

Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein früherer Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Wiesbaden und Frankfurt muss 500 Euro Geldbuße zahlen. Im Gegenzug wurde das wegen Beihilfe zur Untreue anhängige Strafverfahren gegen ihn am Montag vom Amtsgericht Frankfurt eingestellt. Es seien zu viele Zweifel vorhanden, ob der 50 Jahre alte Angeklagte tatsächlich rund 20.000 Euro Gehalt ohne tatsächliche Arbeitsleistung erhalten habe, hieß es zur Begründung. Auch die Staatsanwaltschaft war zuvor von den ursprünglichen Anklagevorwürfen abgerückt.

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