Ex-Awo-Chefs müssen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen
In der Awo-Affäre hat der Wohlfahrtsverband einen juristischen Sieg errungen. In zweiter Instanz verurteilte das Landesarbeitsgericht den früheren Geschäftsführer der Awo Frankfurt zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Zwei frühere leitende Funktionäre der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Rhein-Main-Gebiet müssen dem Wohlfahrtsverband nach einer neuen Gerichtsentscheidung Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte im November 2022 die Klage der Awo gegen das Ehepaar Jürgen und Hannelore Richter zwar abgewiesen - er leitete den Kreisverband Frankfurt, sie den Kreisverband Wiesbaden. Doch die Awo ging dagegen erfolgreich in die Berufung, wie das Hessische Landesarbeitsgericht (HLAG) in Frankfurt am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zuerst hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.