Landgericht Freiburg

Frau wegen Schockanrufen zu drei Jahren Haft verurteilt

Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin.

Freiburg (dpa/lsw) - Weil sie im Zusammenhang mit sogenannten Schockanrufen mehrfach Geld und Schmuck im Gesamtwert von fast 400.000 Euro bei betagten Menschen abholte, ist eine 24-Jährige zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Freiburger Landgericht hielt der Frau am Freitag zu Gute, in «etwas hereingerutscht» zu sein und verurteilte sie deshalb lediglich für Beihilfe zum Betrug. Es gab laut Anklage in der Anrufergruppe mindestens drei mutmaßliche Täter - diese standen aber nicht vor Gericht. Die angeklagte Frau holte als sogenannte Läuferin die Wertsachen bei den Betrugsopfern ab.

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