Oberlandesgericht Frankfurt

Ex-Bürgermeister nach Tod dreier Kinder freigesprochen

Drei Geschwister ertrinken 2016 beim Spielen im nordhessischen Neukirchen. Eine rutschige Böschung ist den Kindern zum Verhängnis geworden. Der damalige Rathauschef ist nun in letzter Instanz freigesprochen worden.

Christopher Erhard (M), Vorsitzender Richter, eröffnet im Sitzungssaal den Revisionsprozess. Foto: Arne Dedert/dpa
Christopher Erhard (M), Vorsitzender Richter, eröffnet im Sitzungssaal den Revisionsprozess.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mehr als sieben Jahre nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen: Das Oberlandesgericht Frankfurt hob am Montag einen Schuldspruch gegen den damaligen Rathauschef auf und sprach ihn frei. Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, sagte der Vorsitzende Richter Christopher Erhard am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt.

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