Eigentümerin scheitert mit Klage gegen Grundsteuergesetz
Die Neuregelung der Grundsteuer musste sein, jedoch wurde viel darüber gestritten. In einem juristischen Verfahren vor dem Finanzgericht in Kassel zog eine Grundstückseigentümerin den Kürzeren.

Wiesbaden/Kassel (dpa/lhe) - Die gesetzliche Neuregelung des Landes zur hessischen Grundsteuer ist verfassungsgemäß. Das Hessische Finanzgericht in Kassel wies die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, deren Grundstück mit einem Zweifamilienhaus bebaut ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung sei eine Revision beim Bundesfinanzhof möglich, ergänzte das Finanzgericht.