Prozess

Eierwurf bei «Querdenker» nicht aufzuklären

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ohne strafrechtliches Nachspiel bleibt der Wurf eines rohen Eies gegen Teilnehmer einer «Querdenker»-Demonstration gegen Corona-Maßnahmen im Januar 2022 im Frankfurter Nordend. Wer das rohe Ei in Richtung der Demonstranten geworfen habe, sei nicht mehr festzustellen, so das Amtsgericht Frankfurt. Es stellte daraufhin am Donnerstag das Strafverfahren gegen den 43 Jahre alten Angeklagten ohne weitere Auflagen ein (Az.: 6450 Js 228590/22).

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