Diebstahl eines Fußball-Schals beschäftigt Amtsgericht
Weil ein Eintracht-Fan bei einem Fußballspiel einem Anhänger der gegnerischen Mannschaft den Fan-Schal abgenommen hat, wurde er des Diebstahls beschuldigt. Das Amtsgericht Frankfurt sieht das anders.
Frankfurt/Main (dpa) - Ist das Wegnehmen eines Fan-Schals der gegnerischen Mannschaft eine Straftat? Diese Frage beschäftigt die Frankfurter Justiz seit einem Vorfall im vergangenen Jahr. Die vorläufige Antwort: Ja, jedoch handele es sich nicht um Diebstahl, sondern um eine Nötigung. «Ob ein Diebstahl vorliege hänge davon ab, ob der Täter den Schal seinem Vermögen einverleiben wolle», teilte das Gericht am Freitag mit.