Datenschützer: Verfahren um Anwaltsschreiben abgeschlossen
Innenminister Strobl hat stets betont, dass er mit der Weitergabe eines Anwaltsschreibens «maximale Transparenz» habe schaffen wollen. Zulässig war dies aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht - doch das Verfahren ist nun abgeschlossen.
Stuttgart (dpa/lsw) - In der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat der oberste Datenschützer des Landes das Verfahren abgeschlossen. Die Übermittlung des Anwaltsschreibens an den Journalisten sei datenschutzrechtlich unzulässig gewesen, teilte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Jan Wacke, am Donnerstag mit. Eine förmliche Verwarnung sei aber nicht erforderlich. «Das Verfahren ist mit der Feststellung eines Datenschutzverstoßes für uns abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass das Innenministerium künftig den Personaldatenschutz einhält.» Das Ministerium habe die Feststellung akzeptiert.