Gerichtsentscheidung

BSG: Unfall auf Heimweg nach Ausflug kann Arbeitsunfall sein

Eine Frau fährt nach einem Ausflug nach Hause, um Schlüssel und Unterlagen für die Arbeit abzuholen. Dabei verunglückt sie mit dem Auto. Das kann laut Bundessozialgericht als Arbeitsunfall zählen.

Ein Unfall auf dem Weg nach Hause nach einem privaten Ausflug kann laut Bundessozialgericht unter Umständen ein Arbeitsunfall sein. Foto: Swen Pförtner/dpa
Ein Unfall auf dem Weg nach Hause nach einem privaten Ausflug kann laut Bundessozialgericht unter Umständen ein Arbeitsunfall sein.

Kassel (dpa) - Ein Unfall auf dem Weg zur Wohnung, um dort Arbeitsschlüssel und Arbeitsunterlagen abzuholen, kann als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Eine Frau war nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, wo sie vor ihrem Arbeitsbeginn wichtige Schlüssel und Unterlagen für ihren Job holen wollte. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort wurde die Klägerin frühmorgens bei einem Autounfall schwer verletzt, hieß es. 

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