Gerichtsurteil

Arzt als Erbe eingesetzt: Testament bleibt wirksam

Das Erbrecht ist kompliziert. Noch kniffeliger wird es, wenn der behandelnde Arzt als Erbe ins Spiel kommt. Bleibt das Testament dann gültig?

Ein Testament wird verfasst. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Ein Testament wird verfasst.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein behandelnder Arzt kann nach einer Gerichtsentscheidung von einer Patientin als Erbe eingesetzt werden - auch wenn er selbst ihr die Fähigkeit bescheinigt hat, das Testament aufzusetzen. Das Testament werde dadurch auch nicht in Teilen unwirksam, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch mit.

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