Verwaltungsgericht entscheidet

Al-Kuds-Kundgebung in Frankfurt darf stattfinden

Ein angemeldeter Demonstrationszug am sogenannten Al-Kuds-Tag darf nun doch stattfinden. Ein Gericht entscheidet gegen das Verbot der Stadt - und verweist auf die Meinungsfreiheit.

Ein geplanter Demonstrationszug zum Al-Kuds-Tag darf nun doch stattfinden. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Ein geplanter Demonstrationszug zum Al-Kuds-Tag darf nun doch stattfinden. (Archivbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine für Samstag (29. März) angemeldete und zwischenzeitig verbotene Kundgebung zum sogenannten Al-Kuds-Tag in Frankfurt darf nun doch stattfinden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass das Verbot rechtswidrig ist, teilte das Gericht mit. 

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