Gemeinnützige Einrichtungen

8,1 Millionen Euro Geldauflagen

Bei manchen Ermittlungs- und Strafverfahren legen Gerichte oder Staatsanwaltschaften eine Geldauflage fest. Sie entscheiden auch, an wen das Geld fließt. Ist das System in Hessen transparent genug? Bei dieser Frage gehen die Meinungen auseinander.

Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Gemeinnützige Einrichtungen in Hessen haben auch 2022 von Geldauflagen profitiert, die ihnen nach Ermittlungs- oder Strafverfahren von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesen wurden. Der Gesamtbetrag summiert sich auf mehr als 8,1 Millionen Euro, wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Rainer Rahn hervorgeht. In den vier Vorjahren hatte der Gesamtbetrag zwischen rund 11,9 Millionen Euro (2018) und gut 8,7 Millionen Euro (2020) gelegen.

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