Justiz

Kind nicht in Klinik eingewiesen: Geldauflagen für Sanitäter

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie eine Zwölfjährige mit akuter Unterzuckerung nicht umgehend in ein Krankenhaus eingewiesen hatten, müssen zwei Rettungssanitäter jeweils 250 Euro an das Mädchen zahlen. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen die beiden am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt wegen geringer Schuld eingestellt. Die 48 und 49 Jahre alten Männer hatten sich dort wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu verantworten.

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