Weinheim: Zeitraum deutlich verkürzt - Das müssen Sie zur Briefwahl wissen
Die Bundestagswahl rückt näher. Bei der Briefwahl gilt: schnell sein, denn die Kommunen dürfen erst ab dem 10. Februar Briefwahlunterlagen verschicken. Was Weinheimer beachten müssen.
Weinheim. So knapp war es bei einer Bundestagswahl noch nie: Zur Wahl am 23. Februar werden in den Städten und Gemeinden erst am Freitag, 7. Februar, Stimmzettel zur Verfügung stehen, sodass die Wahlämter in den Kommunen ab dem 10. Februar die Briefwahlunterlagen ausgeben beziehungsweise verschicken können. Darauf hat jetzt auch der Weinheimer Wahlleiter Markus Böhm, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, hingewiesen. Fest stehe damit auch, so Böhm, dass die Kommunen bei der Organisation der Briefwahl – schon wegen der Versandzeiten der Post – an Grenzen stoßen werden. Dies hatte neulich schon Bundeswahlleiterin Ruth Brand in einem Aufruf an die Wählerinnen und Wähler betont.