„Light-Version“ für den Katzenschutz
Zunächst kommt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, dann soll die Kastrationspflicht folgen
Die Kartenschutzverordnung der Stadt Weinheim beinhaltet eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.
Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, müssen – laut Verordnung – ihr Tier von einem Tierarzt auf eigene Kosten tätowieren oder mit Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Die Daten werden dann automatisch in einer Datenbank registriert.
Das liegt auch ohne Verordnung im Interesse der Katzenhalter, weil verloren gegangene Tiere so leichter gefunden werden können.
Die Verordnung tritt in etwa einem halben Jahr mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
In einem weiteren Schritt soll die Kastrationspflicht eingeführt werden.
Sanktionen wie Bußgelder drohen den Katzenhaltern bei Zuwiderhandlung nicht.