Warum es in Abtsteinach Streit um einen Kindergarten gibt
Neubau oder Sanierung? Über diese Frage hat sich in Abtsteinach ein Streit entzündet.
Es kommt eigentlich eher selten vor, dass ein Bürgermeister oder ein Gemeindevorstand einem Beschluss der Gemeindevertretung widerspricht. Dazu sind sie nach der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet, wenn sie zu der Auffassung kommen, dass eine Entscheidung des kommunalen Parlamentes gegen das Recht beziehungsweise gegen das – finanzielle – Wohl der Gemeinde verstößt. In Abtsteinach war das jetzt der Fall, und in ihrer Sitzung am Donnerstagabend entsprachen die Mandatsträger mit großer Mehrheit dann auch dem Anliegen des Gemeindevorstands.