Prozess gegen Messerstecherin zieht sich hin
Die Ukrainerin, die ihrer Bekannten in den Hals gestochen haben soll, musste sich vor dem Amtsgericht Bensheim verantworten. Nun hat sich der Bruder der Angeklagten geäußert.

Vor dem Amtsgericht Bensheim muss sich eine 48-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten (wir haben berichtet). Sie hatte die Schwester ihrer Schwiegertochter im Oktober vergangenen Jahres mit einem Messer am Hals verletzt. In der gemeinsamen Unterkunft in Lampertheim war sie mit einem Küchenmesser auf sie losgegangen und hatte ihr eine 15 Zentimeter lange Wunde zugefügt. Es bestand Lebensgefahr. Die Angeklagte, die nach Beginn des russischen Angriffskriegs vor über einem Jahr aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, soll zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert gewesen sein. Der Blutalkoholgehalt betrug rund 2,5 Promille. Bereits in ihrer Heimat saß sie nach zwei Straftaten eine längere Zeit im Gefängnis.