Odenwälder muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis
Mit ihrem Urteilsspruch ging die Kammer um den Vorsitzenden Richter Jens Aßling sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte.

Der 25 Jahre alte Odenwälder, der am 27. Mai 2020 in einem Waldstück bei Gorxheimertal ein damals zwölfjähriges Mädchen missbraucht hat, muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Die zehnte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt befand den Angeklagten gestern des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig. Mit ihrem Urteilsspruch ging die Kammer um den Vorsitzenden Richter Jens Aßling sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Während die Verteidigung in Person von Mathias Schmidt (Schifferstadt) und Peter M. Slania (Mannheim) eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten erreichen wollte, plädierte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Barbara Sauer-Kopic (Wiesbaden), auf eine Freiheitsstrafe „nicht unter drei Jahren“. Die Schlussvorträge wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Der 25-Jährige hatte die Tat bereits am ersten Tag der Hauptverhandlung gestanden.