Sicherheit

Hessen: Messer- und Waffenverbotszone auf öffentlichen Personenverkehr ausgeweitet

Es gilt eine neue Verordnung für das Mitführen von Messern und Waffen im hessischen ÖPNV. Was erlaubt und was verboten ist.

Mit der Ausweitung der Messer- und Waffenverbotszone soll die Sicherheit erhöht werden. (Symbolbild) Foto: ollo/Getty Images via Canva Design
Mit der Ausweitung der Messer- und Waffenverbotszone soll die Sicherheit erhöht werden. (Symbolbild)

Wiesbaden. Die Messer- und Waffenverbotszone im öffentlichen Personenverkehr ist jetzt weiter ausgeweitet worden. Hierzu ist in dieser Woche eine neue Verordnung über das Mitführen von Waffen und Messern in Kraft getreten, teilte das Hessische Innenministerium mit. Das gesetzliche Waffen- und Messerverbot beschränkte sich zunächst auf den Fernverkehr und wird nun durch die Einrichtung einer landesweite Waffen- und Messerverbotszone für Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs in Hessen ergänzt.

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