Mannheim

Freisprüche im Prozess um massenhafte Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen

Zwar hat die gesamte Verwaltungspraxis für den Richter am Mannheimer Landgericht „bis zum Himmel gestunken“, trotzdem erkennt er keine Korruption. Ganz straffrei kommen die drei Angeklagten dennoch nicht davon.

Kurzzeitkennzeichen waren vor gut zehn Jahren plötzlich überall in der Bundesrepublik zu sehen. Ihrer Vergabe in Wiesloch lag laut Gericht keine Korruption zugrunde. Foto: dpa
Kurzzeitkennzeichen waren vor gut zehn Jahren plötzlich überall in der Bundesrepublik zu sehen. Ihrer Vergabe in Wiesloch lag laut Gericht keine Korruption zugrunde.

In seiner Urteilsbegründung kehrte der Vorsitzende Richter Andreas Lindenthal noch einmal ganz an den Anfang des Verfahrens zurück. „Nicht alles, was zum Himmel stinkt, muss strafbar sein“, hatte er am 18. Juli an selber Stelle noch gesagt. Dieser Satz habe sich nun in der Hauptverhandlung bewahrheitet. Und so ging am Mittwoch vor der Großen Wirtschaftskammer des Mannheimer Landgerichts der Prozess um Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der massenhaften Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen in der Zulassungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises in Wiesloch mit Freisprüchen in den wesentlichen Anklagepunkten zu Ende. Angeklagt waren ein Heidelberger Geschäftsmann und zwei ehemalige leitende Beamtinnen der Wieslocher Zulassungsstelle.

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