Justiz

"Äußerst milde Strafe“ für Hatun C.

Die 73-Jährige hatte in der Covid-Isolierstation des Theresienkrankenhauses das Sauerstoffgerät ihrer Zimmernachbarin abgestellt, was zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führte. Der Vorfall und das anschließende Gerichtsverfahren werfen Fragen über die Sicherheit und Überwachung in Krankenhäusern auf.

Foto: Canva

Hatun C. erblasst. Sie dreht das Gesicht ihrer Dolmetscherin zu, die die Sätze des Vorsitzenden Richters Gerd Rackwitz für sie ins Türkische übersetzt. Das Schwurgericht verurteilt die 73-Jährige zu drei Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Im Zuschauerraum weint eine Angehörige, eine andere schlägt sich die Hände vors Gesicht, während der Vorsitzende Richter rekonstruiert, was nach Ansicht des Schwurgerichts am 29. November 2022 passiert ist – dem Tag, an dem Hatun C. zur Straftäterin wurde. Davon ist die Kammer überzeugt.

Weiterlesen mit WNOZ+
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel, Podcasts oder Bildergalerien auf der Webseite wnoz.de
  • Acht Wochen für 0,99 €
Jetzt bestellen

Sie sind bereits Digital-Abonnent?

Hier anmelden